Wie viele Fachkräfte braucht Ihre Kita?
Der Personalbedarf nach § 12 SächsKitaG, aus Ihren Kinderzahlen und Betreuungszeiten gerechnet. Mit Leitungsanteil, sichtbarem Rechenweg und Vergleich mit Ihrem vorhandenen Personal. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Welche Werte gelten
Grundlage ist § 12 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (Fassung gültig ab 01.08.2025, Krippenwert ab 01.08.2026). Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) entspricht 40 Wochenstunden.
| Bereich | Alter | Kinder je VZÄ | bezogen auf täglich |
|---|---|---|---|
| Krippe | bis zum dritten Geburtstag | 4,5014 | 9 Stunden |
| Kindergarten | ab drei Jahren bis zum Schuleintritt | 10,5244 | 9 Stunden |
| Hort | ab Schuleintritt | 20,4730 | 6 Stunden |
- Dazu kommt ein VZÄ Leitung je 10 VZÄ pädagogisches Personal.
- Bis zu 20 Prozent des erforderlichen Personals dürfen Assistenzkräfte sein.
- Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit (Vor- und Nachbereitung) liegt innerhalb des Beschäftigungsumfangs: mindestens eine Stunde ab 22 und zwei Stunden ab 34 Wochenstunden.
- In altersgemischten Gruppen gilt in der Regel der Schlüssel des jeweiligen Alters.
So wird gerechnet
Jedes Kind zählt anteilig nach seiner vertraglichen Betreuungszeit: ein Krippenkind mit sechs Stunden zählt 6 / 9 = 0,67 Kinder. Die Summe je Bereich wird durch die Kinder je VZÄ geteilt. Beispiel: 12 Krippenkinder mit neun Stunden ergeben 12 / 4,5014 = 2,67 VZÄ, also rund 107 Wochenstunden.
Keine Rechtsberatung. Der Rechner bildet den gesetzlichen Schlüssel ab. Die Betriebserlaubnis, Ihre Gemeinde oder der Landesjugendhilfeträger können im Einzelfall mehr verlangen, etwa für Integrationskinder, und Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung sind im Schlüssel nicht enthalten. Gesetzestext: SächsKitaG bei REVOSax, abgerufen am 14.10.2026.
Den Schlüssel nicht einmal rechnen, sondern belegen
kitafox hält ihn viertelstündlich aus der echten Anwesenheit fest, als Nachweis für jede Prüfung.